Einkommensbonus bei der Heizungsförderung: Voraussetzungen und Nachweis
Einkommensbonus bei der Heizungsförderung: Voraussetzungen und Nachweis
Den Einkommensbonus der KfW bekommst du nur als selbstnutzender Eigentümer und nur, wenn dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 50.000 Euro beträgt. Seit dem 21. Juli 2026 ist der Bonus dreistufig und liegt bei 40, 30 oder 10 Prozent.
Die kurze Antwort: Der Einkommensbonus kommt oben auf die Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind es 40 Prozent, bis 40.000 Euro noch 30 Prozent, bis 50.000 Euro nur noch 10 Prozent. Darüber gibt es ihn nicht. Gedeckelt wird das Ganze bei 70 Prozent Fördersatz, für die unterste Einkommensstufe bei 80 Prozent. Weil höchstens 28.000 Euro Kosten der ersten Wohneinheit angerechnet werden, sind maximal 22.400 Euro Zuschuss drin.
Wie hoch der Einkommensbonus ausfällt
Die Stufen stehen im Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458 in der Fassung 07/2026. Sie gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Wer vorher beantragt hat, bleibt in den alten Bedingungen mit einheitlich 30 Prozent.
| zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus | Fördersatz zusammen mit Grundförderung |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 Prozent | 70 Prozent, mit Klimabonus gedeckelt bei 80 |
| bis 40.000 Euro | 30 Prozent | 60 Prozent, mit Klimabonus gedeckelt bei 70 |
| bis 50.000 Euro | 10 Prozent | 40 Prozent, mit Klimabonus 56 Prozent |
| über 50.000 Euro | kein Bonus | 30 Prozent, mit Klimabonus 46 Prozent |
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt, steigt die jeweilige Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro. Dieser Familienzuschlag wird einmal gewährt, unabhängig davon, wie viele Kinder im Haushalt leben.
Was als Haushaltsjahreseinkommen zählt
Maßgeblich ist nicht dein Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Das liegt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen oft deutlich niedriger, als viele erwarten. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Bescheide, auch wenn du beim Brutto weit über der Grenze liegst.
Die KfW bildet den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Jahre 2023 und 2024. Zum Haushalt gehören alle in der geförderten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren dort gemeldete Ehe- und Lebenspartner. Minderjährige bleiben bei der Berechnung außen vor.
Rechenbeispiel: Zwei Eigentümer, zusammen veranlagt. Zu versteuerndes Einkommen 2023: 34.000 Euro, 2024: 42.000 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 38.000 Euro. Damit greift die Stufe bis 40.000 Euro und der Bonus beträgt 30 Prozent.
Selbstnutzung ist die harte Bedingung
Der Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit. Das Eigentum weist du über den Grundbuchauszug nach, die Selbstnutzung über eine Meldebestätigung. Für ein vermietetes Haus gibt es weder Einkommens- noch Klimageschwindigkeitsbonus, dort bleibt es bei der Grundförderung.
Wohnst du in einer Eigentümergemeinschaft, läuft die Heizungsanlage am Gemeinschaftseigentum über einen gemeinschaftlichen Basisantrag. Für deinen persönlichen Bonus stellst du zusätzlich einen Zusatzantrag. Der muss spätestens sechs Monate nach der Zusage zum Basisantrag und vor dessen Nachweiseinreichung gestellt sein. Die Daten dafür, also Zuschussreferenz und BzA-ID, bekommst du von der Verwaltung.
So stapeln sich die Boni
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden addiert und dann gekappt. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent und setzt voraus, dass du eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung ersetzt. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sein.
| Beispiel | Rechnung | Zuschuss bei 28.000 Euro Kosten |
|---|---|---|
| zVE 28.000 Euro, alte Ölheizung | 30 + 16 + 40 = 86, gekappt auf 80 | 22.400 Euro |
| zVE 38.000 Euro, alte Ölheizung | 30 + 16 + 30 = 76, gekappt auf 70 | 19.600 Euro |
| zVE 47.000 Euro, alte Ölheizung | 30 + 16 + 10 = 56 | 15.680 Euro |
| zVE 65.000 Euro, alte Ölheizung | 30 + 16 = 46 | 12.880 Euro |
Angerechnet werden höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Kostet deine Wärmepumpe 34.000 Euro, rechnet die KfW trotzdem nur mit 28.000 Euro. Was eine Anlage tatsächlich kostet, steht im Beitrag zu den Wärmepumpe Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt bei Anträgen ab dem 1. August 2028.
Der Nachweis: welche Steuerbescheide du brauchst
Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich über Einkommensteuerbescheide des Finanzamts nachgewiesen. Andere Belege akzeptiert die KfW nicht. Du brauchst die Bescheide beider maßgeblicher Jahre, und zwar für jedes relevante Haushaltsmitglied.
- Bescheide fehlen? Ohne Veranlagung gibt es keinen Bescheid. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, muss sie nachreichen. Das dauert je nach Finanzamt mehrere Wochen bis Monate.
- Rentner: Statt der Bescheide werden Rentenbezugsmitteilungen der beiden Jahre und eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers verlangt.
- Getrennt veranlagt: Beide Bescheide zählen, die zu versteuernden Einkommen werden je Kalenderjahr addiert.
- Steuer-Identifikationsnummer: Im Nachweisprozess brauchst du sie zusätzlich, bei Anträgen einer Eigentümergemeinschaft die Steuernummer.
Wichtig für die Planung: Laut Merkblatt in der Fassung 07/2026 wird die Nachweiseinreichung für den Einkommensbonus voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich sein. Das verschiebt die Auszahlung, nicht die Zusage.
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung
- Fachbetrieb und Energieberater einbinden. Ein Fachunternehmen oder eine Expertin aus der Expertenliste des Bundes erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA.
- Vertrag mit Bedingung schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage enthalten und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennen.
- Antrag stellen. Registrierung im Kundenportal Meine KfW, Produkt 458 wählen, BzA und Vertrag hochladen, Antrag absenden.
- Zusage abwarten. Erst danach darf das Vorhaben starten. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 300 Euro brutto.
- Umsetzen und Nachweise einreichen. Nach Abschluss bestätigt der Fachbetrieb oder Energieberater die Umsetzung, dann lädst du Steuerbescheide, Rechnung und Meldebestätigung hoch.
Typische Ablehnungsgründe
- Vertrag ohne Bedingung. Ein normaler Auftrag vor der Zusage gilt als Vorhabenbeginn. Das kostet die komplette Förderung, nicht nur den Bonus.
- Einkommen knapp über der Stufe. Schon 200 Euro über 40.000 werfen dich von 30 auf 10 Prozent zurück. Prüfe den Durchschnitt vor dem Antrag selbst nach.
- Keine Selbstnutzung zum Antragszeitpunkt. Wer erst nach dem Umbau einzieht, erfüllt die Bedingung nicht.
- Zwei Wohneinheiten beansprucht. Der Bonus gilt je Wohneinheit nur einmal und nur für eine selbstgenutzte Einheit.
- Frist beim Zusatzantrag verpasst. In der Eigentümergemeinschaft sind die sechs Monate nach Zusage des Basisantrags eine harte Grenze.
Dieser Text ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein das KfW-Merkblatt in der bei deiner Antragstellung gültigen Fassung, im Einzelfall entscheidet die KfW. Prüfe die Sätze vor dem Antrag, sie werden bis 2030 schrittweise abgesenkt. Wie sich die Heizungsförderung in ein größeres Vorhaben einfügt, steht im Überblick zur Sanierungsförderung 2026.
Häufige Fragen
Zählt das Bruttoeinkommen oder das zu versteuernde Einkommen?
Nur das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Es liegt nach Abzügen häufig mehrere tausend Euro unter dem Brutto. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich also fast immer.
Kann ich den Einkommensbonus für eine vermietete Wohnung bekommen?
Nein. Der Bonus setzt voraus, dass du die Wohneinheit zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Hauptwohnsitz bewohnst. Für vermietete Einheiten bleibt nur die Grundförderung von 30 Prozent.
Welche Jahre werden für das Einkommen herangezogen?
Der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das die Steuerbescheide für 2023 und 2024, beide werden benötigt.
Was passiert, wenn ich knapp über einer Einkommensgrenze liege?
Dann greift die nächstniedrigere Stufe, es gibt keine Härtefallregel. Mit einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 im Haushalt steigt die Grenze allerdings um pauschal 10.000 Euro.
Wie lange gelten die aktuellen Fördersätze?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab August 2028. Die Höchstbeträge sinken ebenfalls schrittweise, prüfe sie vor Antragstellung.
Weitere Themen aus „foerderung“
Schreibe einen Kommentar